Mindestalter: 16 Jahre
Theoriestunden: 14 Std, á 90 Min.
Praxisstunden:
Hinter der Klasse M steckt die Fahrerlaubnis für zweirädrige Kleinkrafträder mit Hilfsmotor. Die eine technische Höchstegeschwindigkeit von nicht mehr als 45 km/h, sowie einem Hubraum von nicht mehr wie 50 ccm, überschreiten dürfen. Kurz gesagt, der Führerschein für den klassischen City-Roller.
Anmeldung beim Straßenverkehrsamt (SVA)
Wie bei jedem anderen Führerschein auch, müssen Sie beim Straßenverkehrsamt, nachdem Sie sich für eine Fahrschule entschieden haben, einen Antrag stellen. Dazu benötigt das Straßenverkehrsamt folgende Unterlagen:
- vollständig ausgefüllter und unterschriebener Antrag (erhältlich bei Ihrer Fahrschule)
- Lichtbild
- Sehtestbescheinigung
- Nachweis über die Teilnahme an einer Unterweisung in lebensrettenden Sofortmaßnahmen
- Bearbeitungsgebühr (je nach SVA unterschiedlich)
Sobald das Straßenverkehrsamt Ihre Unterlagen vollständig vorliegen hat, wird dieser Antrag mehrere Verwaltungsakte durchlaufen. Rechnen Sie von einer Bearbeitungszeit von bis zu ca. sechs Wochen. Zunächst wird geprüft, ob gegen eine Erteilung an Ihre Person Einwände vorliegen (Straftaten die den Erwerb einer Fahrerlaubnis nicht rechtfertigen). Sobald sichergestellt ist, dass auf diesem Gebiet keine Bedenken vorliegen, wird in der Regel der Druck Ihres Führerscheines in Auftrag gegeben. Anschließend wird dieser an den, für Ihre Prüfung zuständigen, TÜV weitergeleitet. Nachdem der TÜV den Antrag im System erfasst hat, wird der Fahrlehrer über diesen Vorgang informiert und darf Sie zur theoretischen Prüfung schicken. Natürlich nur wenn Sie das Mindestalter zur Zulassung zur Prüfung erreicht haben (drei Monate vor ihrem 16ten Geburtstag) und wenn Sie die theoretische Ausbildung abgeschlossen haben.