Die Klasse A1 ist eine Unterklasse der Klasse A. Sie unterliegt lediglich der Beschränkung von Kleinrädern mit einem Hubraum von nicht mehr als 125 ccm, einer Motorleistung von nicht mehr als 11 kW und ist bereits mit 16 Jahren erwerbbar.
Europäische Regelung:
Mitgliedsstaaten steht es frei weitere nationale Einschränkungen festzulegen.