Der Erwerb der Klasse A ist in der Regel stufenweise aufgeteilt. Mit 18 bis 24 Jahren müssen Sie zuerst die Klasse Ab (A beschränkt) erwerben. Nach zwei Jahren Praxiserfahrung können Sie Ihren Führerschein dann beim Straßenverkehrsamt (SVA) gegen den Führerschein Klasse Au (A unbeschränkt) eintauschen. Die Beschränkung bezieht sich auf
– eine Motorleistung von nicht mehr als 25 KW.
– einem Verhältnis von Leistung/Leergewicht von nicht mehr als 0,16 kW/kg (Mindestens 6,25 kg pro kW)
Wenn Sie älter als 25 Jahre sind haben Sie die Möglichkeit die Klasse Au direkt zu erwerben, können aber auch erst nur die Klasse Ab machen wenn Sie möchten. In diesem Fall haben Sie allerdings die Möglichkeit die zweijährige Probezeit durch Prüfung beim TÜV zu beenden.
Europäische Regelung:
Laut der EU-Regelung ist für den Direkteinstieg in Klasse Au ein Mindestalter von 21 Jahren vorgesehen. Den Ländern steht es allerdings frei dieses Alter national anzuheben. So wie in Deutschland mit der Anhebung auf 25 Jahre geschehen.